Bei Fahrzeugen mit Antiblockier- oder Antischlupfsystem sollte bei einem Reifenwechsel auf die Reifengrößen und auf gleich große Abrollumfänge geachtet werden, da bei einer zu hohen Abweichung Störungen der Systeme auftreten können. Hierzu bedarf es einer entsprechenden Bescheinigung durch den Reifenhersteller. Diese Unbedenklichkeitserklärung dient zur eventuellen Vorlage bei prüfenden Instanzen.
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