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Häufig gestellte Fragen

Kann ich von Ihnen eine Reifenfreigabe (Unbedenklichkeitsbescheinigung) erhalten?

Entsprechen die Reifen- oder Felgengrößen, die Sie erwerben möchten, nicht denen, die in Ihrem Fahrzeugschein bzw. in Ihrer Zulassungsbescheinigung aufgeführt sind, so ist eine Bescheinigung vom Reifenhersteller über die technischen Reifendaten erforderlich.Solche generellen Änderungen, wie abweichende Reifen- oder Felgengröße, müssen von einem anerkannten Sachverständigen durchgeführt werden.Wenn Sie an Ihrem Fahrzeug Reifen einer anderen Dimension montieren möchten, informieren Sie sich bitte bei der für Sie zuständigen Landesprüfstelle, welche Freigaben/Unterlagen Sie benötigen.