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Häufig gestellte Fragen

Was ist die S-Kennung?

Mit der Richtlinie ECE-R 117 hat die EU Grenzwerte für das Abrollgeräusch von Reifen festgelegt.
Ein „S“ in Verbindung mit einer Ziffernfolge auf der Reifenflanke besagt, dass es sich um einen Reifen mit reduzierten Laufgeräuscheigenschaften handelt. Pkw-Reifen ohne S-Kennzeichnung dürfen nach einer gestaffelten Übergangsfrist nicht mehr verkauft werden.
Übergangsfristen S-Kennzeichnung:
- Ab 1. Oktober 2009 für Pkw-Reifen (nach ECE-R 30) mit einer Querschnittsbreite bis einschließlich 185 Millimeter.
- Ab 1. Oktober 2010 für Pkw-Reifen (nach ECE-R 30) mit einer Querschnittsbreite von 195 bis einschließlich 215 Millimeter.
- Ab 1. Oktober 2011 für Pkw-Reifen (nach ECE-R 30) mit einer Querschnittsbreite über 215 Millimeter.