Mit der Richtlinie ECE-R 117 hat die EU Grenzwerte für das Abrollgeräusch von Reifen festgelegt.
Ein S in Verbindung mit einer Ziffernfolge auf der Reifenflanke besagt, dass es sich um einen Reifen mit reduzierten Laufgeräuscheigenschaften handelt. Pkw-Reifen ohne S-Kennzeichnung dürfen nach einer gestaffelten Übergangsfrist nicht mehr verkauft werden.
Übergangsfristen S-Kennzeichnung:
- Ab 1. Oktober 2009 für Pkw-Reifen (nach ECE-R 30) mit einer Querschnittsbreite bis einschließlich 185 Millimeter.
- Ab 1. Oktober 2010 für Pkw-Reifen (nach ECE-R 30) mit einer Querschnittsbreite von 195 bis einschließlich 215 Millimeter.
- Ab 1. Oktober 2011 für Pkw-Reifen (nach ECE-R 30) mit einer Querschnittsbreite über 215 Millimeter.
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