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Häufig gestellte Fragen

Wie gering darf die Profiltiefe sein? 

Bereits bei einer Profiltiefe von 4 mm nimmt die Fahrbahnhaftung des Reifens, insbesondere bei Nässe, deutlich ab. Die Reifen können den Kontakt zur Straße verlieren, so dass sich das Fahrzeug nicht mehr lenken und bremsen lässt. Deshalb fahren Sie bitte die Reifen nicht bis auf die gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 mm ab. Sommerreifen sollten spätestens bei 2 bis 2,5 mm, Winterreifen bereits bei 4 mm Restprofiltiefe erneuert werden. Die Profiltiefe ist am tiefsten Punkt in den Rillen zu messen\ stegähnliche Erhöhungen sowie Verstärkungen im Laufflächengrund bleiben bei der Beurteilung des Abnutzungsgrades unberücksichtigt. Rundum auf der Reifenseite ist mehrmals das Kürzel 'TWI' (auch andere Zeichen möglich) eingeprägt. Wenn man dem Pfeil folgt, so erkennt man, dass in diesem Bereich das Profil nicht völlig in die Tiefe geht. Der Grund: Bei einem bis auf (die gesetzlich zulässigen) 1,6 mm abgefahrenen Profil liegen diese Stellen dann deutlich erkennbar an der Oberfläche, die Verschleißgrenze ist erreicht. Soweit sollte man es nicht kommen lassen: Versuche zeigen, dass bereits unter ca. 3 mm die Haftung, insbesondere bei Nässe, deutlich abnimmt!