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Winterreifenpflicht soll verschärft werden

05/09/11

Winterreifenpflicht
Ramsauer will im Herbst verschärfen
Das Anheben der Mindestprofiltiefe von M+S-Reifen ist eine der möglichen Verschärfungen der Winterreifenpflicht, über die derzeit im Bundesverkehrsministerium beraten wird. Mit einem neuen Verordnungsentwurf will Ressortchef Peter Ramsauer im Herbst den Forderungen der Bundesländer sowie der SPD Bundestagsfraktion nachkommen – und das Thema dann endlich vom Tisch haben.

Polizeibeamter kontrolliert Reifen.
Mächtig aufs Tempo gedrückt hatte Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer im vergangenen Jahr, damit der Bundesrat noch Ende November 2010 über die StVO-Novelle zur Winterreifenpflicht entscheiden konnte. Die Länderkammer stimmte zu. „Aber zugleich bestand auch Konsens zwischen Bundesregierung und Bundesrat, dass die Änderungsverordnung zu § 2 Absatz 3a der StVO nur als Übergangslösung zu verstehen ist“, erläutert Sabine Schnoor vom Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr des Saarlandes gegenüber dem eJournal. „Daher sagte die Bundesregierung zu, die Wirksamkeit der neuen Regelungen zu überprüfen und rechtzeitig vor der Wintersaison 2011/2012 einen neuen Entwurf vorzulegen.“
Grundlage für den Entwurf ist ein Forderungskatalog der Länder. Peter Harms vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung listet die darin enthaltenen Punkte auf:
1.„Ausdehnung des Bußgeld-Tatbestandes auf den Fahrzeughalter. Dies könnte in der Straßenverkehrszulassungs-Ordnung (StVZO) festgeschrieben werden. Demnach wären Autovermieter und die Anbieter von Leasing-Fahrzeugen gehalten, ihre Wagen mit M+S-Reifen auszustatten.
2.Erhöhung der Mindestprofiltiefe für M+S-Reifen von aktuell 1,6 auf 4,0 Millimeter.
3.Für Nutzfahrzeuge gilt derzeit: Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht müssen bei winterlichen Straßenverhältnissen an sämtlichen Achsen Räder mit M+S-Bereifung montiert haben. Schwere Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen brauchen lediglich an den Antriebsachsen entsprechend ausgerüstet sein. Künftig sollen auch sie bei winterlichen Straßenverhältnissen an sämtlichen Achsen Räder mit M+S-Bereifung haben.
4.Aufnahme des Begriffs Winterreifen für Reifen der Kategorie C1 (Pkw) und C2 (leichte Nutzfahrzeuge) in die StVO.“
Wie eine Umfrage des eJournals ergab, stehen die 16 Bundesländer zu den Forderungen. Wohl, um den politischen Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen, brachte zudem die Bundestagsfraktion der SPD am 11. Mai 2011 einen Antrag (Drucksache 17/5722) ein, in dem sie fordert, „folgende Eigenschaften als Kriterien für Winterreifen für mehrspurige Kraftfahrzeuge zur Personen- und Güterbeförderung eindeutig festzulegen:
•Mindestens eine Profiltiefe von 4 Millimetern und
•Kennzeichnung durch das M+S-Symbol und das Alpine Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke);“
„Ich kann bestätigen, dass die Bundesregierung vermutlich im Herbst einen neuen Verordnungsentwurf zur Winterreifenregelung mit einigen Teilen der von Ihnen skizzierten Inhalte einbringen wird“, erklärt ein Ministerialbeamter aus dem Bundesverkehrsministerium gegenüber dem eJournal. Als unwahrscheinlich gilt seinen Hinweisen zufolge die Aufnahme des Begriffs Winterreifen in die StVO. Dies sei auf Grund einer EU-weiten Regelung wohl nicht vor 2017 möglich.
Intensiv beraten werden derzeit das Anheben der Mindestprofiltiefe für M+S-Reifen der Kategorie C2 und C3 (leichte und schwere Nutzfahrzeuge) sowie die Pflichtbereifung sämtlicher Achsen mit M+S-Pneus für schwere Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen.
Auch das Thema Anheben der Mindestprofiltiefe bei M+S-Reifen für Pkw – Sommer- und Ganzjahresreifen sind von der Diskussion bisher ausgenommen – von 1,6 Millimeter auf vielleicht 4,0 Millimeter wird umfassend bedacht. So hat dieser Komplex nach Meinung des Bundesverkehrsministeriums zum einen eine technische Komponente. Hier besteht eine Relation zwischen Bremswirkung und Rollwiderstand. Beide Faktoren sinken mit abnehmender Profiltiefe. Der Komplex tangiert aber auch wirtschaftliche und politische Aspekte. Denn in der EU gelten für Pkw-Reifen mit M+S-Kennung unterschiedliche Mindestprofiltiefen von 1,6 bis 5,0.
Der Ramsauer-Zeitplan sieht vor, den Bundesländern Mitte September in den zuständigen Bund-Länder Fachausschüssen (StVO, Ordnungswidrigkeiten, Technisches Kraftfahrwesen) einen ersten Verordnungsentwurf zu präsentieren. Anschließend soll Anfang Oktober der Entwurf im Rahmen der Verkehrsminister-Konferenz diskutiert werden. Der abschließende Kommentar des Ministerialbeamten: „Es bleibt spannend. Mal sehen, welches Ende die Diskussion bringt.“
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