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KONKRETISIERUNG DER WINTERREIFENPFLICHT

23/03/12

Eigentlich wollte Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) im vergangenen Jahr der Aufforderung des Bundesrates nachkommen und die im Dezember 2010 verabschiedete Winterreifenpflicht präzisieren lassen. Die Reifen-Branche erhoffte sich insbesondere das Anheben der gesetzlichen Mindestprofiltiefe auf 4,0 Millimeter. Dann erfuhr das eJournal im vergangenen November aus den Reihen der CDU-Bundestagsfraktion, dass der Minister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zunächst ein Forschungsvorhaben einleiten wolle, um offene Punkte zur Winterreifenpflicht untersuchen zu lassen. Deren Konkretisierung war damit erst einmal vom Tisch. Wie die Recherchen von PADDOCK NEWS/eJournal ergaben, ist das Forschungsvorhaben bislang noch nicht in Auftrag gegeben worden. „Dies wird aber voraussichtlich noch im März geschehen“, erklärte ein Ministerialbeamter des Bundesverkehrsministeriums. „Das Projekt wird dann von der Bundesanstalt für Straßenwesen durchgeführt.“
Untersucht werden sollen nach derzeitiger Planung die Auswirkungen der Mindestprofiltiefe bei Pkw- und Lkw-Reifen auf den Verkehrsfluss, der Einfluss der Alterung von Reifen, die Wirkung von Winterreifen an der Lenkachse von Nutzfahrzeugen sowie die Plausibilität einer Schneeketten-pflicht für Nutzfahrzeuge.
Auf die Frage, ob die Forschungsergebnisse so schnell vorliegen, dass im kommenden Herbst über die Konkretisierung der Winterreifenpflicht entschieden werden kann, entgegnete der Ministerialbeamte: „Das Forschungsvorhaben selbst wird erst im September 2012 beginnen und eine Laufzeit von drei Jahren haben. Bereits für die kommenden Monate ist allerdings eine vorbereitende Studie vorgesehen.“
Unabhängig von dem Forschungsvorhaben sei aktuell eine „Präzisierung der Winterreifenpflicht in der Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung StVZO geplant.“ Dabei sollen die definierten Kriterien für den Begriff Winterreifen festgeschrieben sowie eine „Ausrüstungsvorschrift für die richtige Ausrüstung des Fahrzeugs bei winterlichen Wetterverhältnissen“ festgelegt werden. „Hier geht es darum, im Rahmen der situativen Winterreifenpflicht die Voraussetzung zu schaffen, künftig auch die Verantwortlichkeit des Kfz-Halters für die richtige Ausrüstung des Fahrzeugs mit Winterreifen festzuschreiben.“ Dies ist besonders für die Fahrer von Mietwagen relevant. Denn bislang wird nur der Fahrer, nicht aber der Halter eines nicht ordnungsgemäß ausgerüsteten Fahrzeugs belangt.
Eine Anhebung der gesetzlichen Mindestprofiltiefe allerdings ist aller Wahrscheinlichkeit nach nicht so schnell zu erwarten.
Wie die Nachfrage von PADDOCK NEWS/eJournal bei Sören Bartol, Sprecher des Arbeitskreises Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der SPD-Bundestagsfraktion in Berlin ergab, hat das Bundesverkehrsministerium den Verkehrsausschuss des Parlaments noch nicht über seine Pläne informiert. Das will Sören Bartol nun im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage an die Bundesregierung veranlassen.
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