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Streik an deutschen Flughäfen

27/03/12

Bei Annullierung muss das Ticket voll erstattet werden - ADAC: Auch bei großer Verspätung gibt es Geld zurück
Reisende müssen ab morgen mit Streiks am Flughafen rechnen. Für verunsicherte Fluggäste hat der ADAC wichtige Informationen zusammengestellt:
Passagiere, deren Flüge aufgrund des Streiks annulliert werden, erhalten von den Fluggesellschaften den kompletten Ticketpreis inklusive Steuern und Gebühren zurück. Alternativ besteht ein Anspruch auf kostenlose Umbuchung auf einen anderen Termin. Die Fluggesellschaft ist zudem verpflichtet, eine Beförderung mit anderen Verkehrsmitteln zu vergleichbaren Reisebedingungen anzubieten. Startet der Flieger mit einer Verspätung von mehr als fünf Stunden, kann der Passagier entscheiden, ob er die Reise noch antritt. Tut er es nicht, muss die Fluggesellschaft den Komplettpreis des Tickets erstatten.
Pauschalurlaubern ist es bei einer längeren Reise zuzumuten, die Reise später anzutreten. Für sie besteht – bei einem nur kurzen Streik – kein Recht zur Kündigung des Reisevertrags. Sollten die Streiks jedoch länger andauern, ist wegen erheblichen Änderungen des Reiseumfangs eine Kündigung der Pauschalreise gerechtfertigt. Für die Beurteilung der Rechtslage dürfte das Verhältnis zwischen Verzögerung der Anreise und Dauer des Aufenthalts maßge-bend sein. Verkürzt sich der Aufenthalt, steht dem Reisenden eine anteilige Erstattung des Reisepreises zu.
Anders bei Individualreisenden: Sie können zwar die Flugkosten zurückverlangen, müssen aber das gebuchte Hotel bzw. die anfallenden Stornokosten trotzdem bezahlen. Die Anreise zum Urlaubsort ist ihr eigenes Risiko.
Dank der EU-Fluggastrechteverordnung ist die Fluggesellschaft verpflichtet, wartende Gäste Mahlzeiten und Erfrischungen im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit unentgeltlich anzubieten. ADAC Juristen empfehlen Flugreisen-den, ihren Anspruch auf derartige Betreuungsleistungen bei den Fluggesellschaften einzufordern.
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