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EU REIFENLABEL: BISLANG NUR WENIGE KONTROLLEN

18/12/12

Am 07. November 2012 wurde in dem ARD-Verbrauchermagazin plusminus der Fall eines Reifenherstellers geschildert, der auf dem EU Reifenlabel eines seiner Winterreifen beim Nassgriff die Note A angegeben hatte. Ein Vergleichstest der DEKRA mit Reifen anderer Hersteller ergab: Der Reifen hätte beim Nassgriff statt mit einem A mit der Note C versehen werden müssen. Auf Nachfrage der plusminus-Redaktion erklärte der Reifenhersteller, das Label für dieses Profil werde geändert.

PADDOCK NEWS/eJournal setzte sich Anfang Dezember erneut mit dem Berliner Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie sowie den zuständigen Ministerien der Bundesländer in Verbindung. Die Redaktion fragte an, wie weit die Vorbereitungen zur Kontrolle der Angaben auf dem EU Reifenlabel fortgeschritten seien und ab wann diese Kontrollen durchgeführt würden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie teilte PADDOCK NEWS/eJournal daraufhin mit: „Die Abstimmung auf Länderebene zu einem Marktüberwachungskonzept für Produkte, die unter den Anwendungsbereich des Energieverbrauchskennzeichnungs-Gesetzes (EnVKG) fallen, ist noch nicht abgeschlossen. Speziell zum Reifenlabel ist folgendes zu bemerken: Bei den jetzt im Handel angebotenen Winterreifen handelt es sich um Produkte, die in der Regel vor dem 1. November 2012 hergestellt wurden und für die keine Verpflichtung besteht, eine entsprechende Energiekennzeichnung nach der Reifenlabel-Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 vorzunehmen. Die Marktüberwachungsbehörden überprüfen zurzeit anhand angemessener Stichproben, ob bei den gekennzeichneten Reifen die Anforderungen der Reifenlabel-Verordnung eingehalten sind. Eine umfassende Stichprobenprüfung kann voraussichtlich erst ab Frühjahr 2013 erfolgen, wenn Sommerreifen im Handel angeboten werden.“

Diese Ausführungen aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie enthalten allerdings einige Ungenauigkeiten, wie Peter Sponagel, Geschäftsführer Technik des Wirtschaftsverbandes der deutschen Kautschukindustrie wdk, betont: „Die Labelpflicht gilt generell für sämtliche Reifen, die ab dem 01. Juli 2012 produziert wurden. Dazu können auch Winterreifen gehören, die nun im Handel zu kaufen sind.“ Davon unabhängig gelte: „Sobald ein Reifen gelabelt ist, müssen die darauf angegeben Werte selbstverständlich stimmen. Und das können die zuständigen Behörden jederzeit kontrollieren.“

De Antwort von Dr. Dirk Gust aus dem Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung in Rheinland-Pfalz, Mainz, steht für die weitestgehend gleichlautenden Antworten aus den übrigen Bundesländern „Die Länder bereiten derzeit ein gemeinsames Marktüberwachungskonzept vor, das die stichprobenartige Kontrolle der in Verkehr gebrachten Reifen sicherstellen soll. Auf Basis dieses Konzeptes wird auch die Marktüberwachung in Rheinland-Pfalz aufgebaut werden.“

Fest steht bislang nur die Strafe für falsche Angaben auf dem Label. Sollten sich bei einer Kontrolle die Angaben auf dem Label als falsch erweisen, muss der Reifenhersteller nicht nur die Prüfkosten übernehmen. „Darüber hinaus kann die zuständige Kreisverwaltungsbehörde den Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro ahnden“, heißt es aus dem bayerischen Verkehrsministerium, München. Dazu sei allerdings noch eine Anpassung des Bundesrechts erforderlich.
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