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Winterreifen – in Europa teilweise Pflicht

18/11/10

Hannover, im Herbst 2010. Vor dem Start in den Winter sollten sich Autofah­rer genau informieren, wie die gesetzlichen Regelungen zu Winterreifen an ihren Fahrtzielen im europäischen Ausland aussehen: Zwar herrscht in vielen europäischen Nach­barstaaten keine Pflicht, M+S-Reifen zu fahren – doch bestimmte Strecken und Pässe dürfen trotzdem nur mit Winterreifen oder Schneeketten befahren werden. Continental, Marktführer bei Winterreifen, hat daher die Regelungen zusammen gefasst.
Europäische Regelung:
Eine europaweite Regelung zu Winterreifen ist nicht in Sicht. Allerdings hat die EU bereits 1992 definiert, wie ein M+S-Winterreifen auszusehen hat (Anh. II 92/23 EWG). Es handele sich dabei um „Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahr­eigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der M+S-Reifen ist im allgemei­nen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch grö­ßere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist.“ Heutige Win­terreifen sind nach dieser Definition eigentlich gar keine – schließlich sind sie wie beispiels­weise der ContiWinterContact TS 810 Sport mit ihrem aufwändigen asymmetrischen Profil­design eher filigran gestaltete Hightech-Verbindungen zwischen Auto und Fahrbahn. Auch die wichtige wintertaugliche Laufflächenmischung bleibt ungenannt. Klarer in der Aussage ist das Schneeflockensymbol, mit dem nahezu alle leistungsfähigen Winterreifen inzwischen versehen sind. Es kann angebracht werden, wenn der jeweilige Reifen beim ABS-Bremsen auf Schnee sieben Prozent besser ist als ein Referenz-Standard-Reifen mit M+S-Kennung.
Belgien / Niederlande / Luxemburg:
Belgien, die Niederlande und Luxemburg gelten nicht unbedingt als Wintersportländer. Den­noch sollten Winterreifen montiert sein: In den bergigen Regionen an der deutschen Grenze ist Schnee vorprogrammiert, und in den anderen Teilen unserer westlichen Nachbarländer herrschen im Win­ter Minustemperaturen – ohne Winterreifen werden die Bremswege lang und länger. Eine Winterreifenpflicht gibt es nicht, Spikes sind verboten.
Dänemark:
Die Dänen kennen keine Winterreifenpflicht, doch die Umrüstquote ist hoch. Spikes sind erlaubt, haben aber keine Bedeutung im Straßenverkehr. Schon alleine wegen der niedrigen Temperaturen im winterlichen Dänemark sind Winterreifen bei der Einreise anzuraten.
Deutschland:
Autofahrer sind verpflichtet, laut Straßenverkehrsordnung (StVO) die Ausrüstung ihres Autos an die Wetterverhältnisse anzupassen, daher spricht man von der „Situativen Winterreifenpflicht“. Autofahrer, die gegen diese Vorgaben verstoßen, müssen mit Bußgeld rechnen, zusätzlich drohen Punkte in der Flensburger „Verkehrssünderkartei“.
Das Gesetz wird voraussichtlich noch in diesem Winter ergänzt werden und die Witterungsverhältnisse sowie die Reifenqualitäten detaillierter beschreiben. Auch die Bußgelder sollen erhöht werden.
Estland:
Winterreifenpflicht ist vom 1. Dezember bis Ende Februar – je nach Wetterlage kann die Winterreifenpflicht allerdings schon eher vorgeschrieben oder nach hinten verlängert werden. Spikes sind nicht zugelassen.
Finnland:
In Finnland gilt uneingeschränkt vom 1. Dezember bis Ende Februar Winterreifenpflicht, die seit 1999 auch ausländische Fahrzeuge einschließt.
Frankreich:
Winterreifenpflicht herrscht in Frankreich nicht, Schneeketten können auf bestimmten Strecken obligatorisch sein, Schilder weisen darauf hin. Pkw dürfen auch mit Spike-Reifen bestückt werden (von Anfang November bis Ende März, dann 90 km/h außerorts, 50 km/h innerorts). Eine Plakette am Wagen muss auf die Spikes hinweisen. Trotz fehlender Winterreifenpflicht: Gerade in den französischen Alpen sollte man auf keinen Fall ohne Winterreifen unterwegs sein.
Italien:
Es gibt keine Pflicht, Winterreifen zu benutzen, obwohl dies für bestimmte Strecken vorge­schrieben werden kann. Über die Verwendung von Schneeketten gibt es in Italien keine besonderen Vorschriften. Wer mit Spikes fahren möchte, muss sich an Geschwindigkeitsbe­grenzungen halten (90 km/h außerorts und 50 km/h innerorts). Der Winterurlaub in Italien sollte auf keinen Fall ohne Winterreifen angetreten werden.
Lettland:
In Lettland gilt – wie in Finnland – eine Winterreifenpflicht vom 1. Dezember bis Ende Februar.
Litauen:
Hier gilt die Winterreifenpflicht – vom 1. November bis 1. April.
Norwegen:
Für ausländische Fahrzeuge sind in Norwegen Winterreifen nicht zwingend vorgeschrieben, obwohl sie dringend empfohlen werden. Generell sind alle Autofahrer verpflichtet, ihre Fahr­zeuge der Witterung angemessen zu bereifen und - wenn nötig - auch Schneeketten mitzu­führen. An Winterreifen kommt man also auch in Norwegen nicht vorbei.
Österreich:
In Österreich gibt es eine witterungsabhängige „Winter-Ausrüstungspflicht“ zwischen dem 1. November und dem 15. April. Während dieser Zeit darf man bei winterlichen Straßenbedingungen nur auf Winterreifen unterwegs sein. Gesetzlich erlaubt sind auch Sommerreifen, wenn an den Antriebsrädern Schneeketten montiert sind. Die Fachleute des ÖAMTC (Österreichischer Automobilclub) weisen jedoch darauf hin, dass diese Kombination nicht empfehlenswert ist und Winterreifen montiert werden sollten. Diese Winterreifen müssen mindestens vier Millimeter Profiltiefe haben. Auf bestimmten Strecken kann zusätzlich die Ausrüstung mit Schneeketten vorgeschrieben werden. Spikes sind an Fahrzeugen bis 3,5 t erlaubt; es gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Polen:
Wer im Winter nach Polen fährt, darf dies ohne Winterreifen tun. Da jedoch auf dem Land kaum Winterdienste vorhanden sind, ist man ohne sichere Winterreifen mit großem Risiko unterwegs.
Rumänien:
In Rumänien gibt es derzeit keine Vorschriften in Bezug auf Winterausrüstung. Das Ministerium für Transport hat angekündigt, dass die Regierung im Dezember 2010 eine Notverordnung genehmigen wird, die Fahrzeughalter verpflichtet, ihre Fahrzeuge von 1. November bis zum 31. März mit Winterreifen auszustatten. Die neue Regelung soll erst ab 2011 gültig werden.
Schweden:
Auch in Schweden sind Winterreifen in der kalten Jahreszeit für ausländische Fahrzeuge nicht vorgeschrieben, wohl aber für inländische. Ins Land der Elche ohne Winterreifen zu fahren, ist mit dem Auto nicht empfehlenswert, da viele Straßen nicht gestreut werden.
Schweiz:
Eine grundsätzliche Winterreifenpflicht gibt es auch in der Schweiz nicht. Dennoch ist die Verwendung von Winterreifen empfehlenswert, da im Falle eines Unfalls, der nachweislich auf Sommerreifen zurückzuführen ist, eine Mithaftung in Betracht kommt. Die Schweizer Vollkaskoversicherung leistet in solchen Fällen nicht. Schneeketten und Spikes sind optional, können aber auch durch Schilder vorgeschrieben werden (auch an Allrad-Fahrzeugen). Die meisten Auto­bahnen in der Schweiz dürfen nicht mit Spikes befahren werden. Mit Spikes gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h außerorts bzw. 50 km/h innerorts. Winterreifen gehören in der Schweiz also zum guten Ton.
Slowakei:
Wer in die Slowakei fährt, muss Winterreifen montiert haben – dort gilt die gesetzliche Pflicht.
Slowenien:
In Slowenien gilt vom 15. November bis zum 15. März eine Winterausrüstungspflicht. Dies bedeutet entweder Winterreifen oder Radialreifen mit einer Mindestprofiltiefe von vier Milli­metern; nach slowenischem Gesetz reichen allerdings zwei Winterreifen pro Fahrzeug aus. Experten raten jedoch dringend dazu, rundum Winterreifen zu montieren.
Tschechien:
Eine Winterreifenpflicht gibt es in Tschechien auf bestimmten Strecken wie beispielsweise der wichtigen Autobahn D 1. Sie besteht zwischen dem 1. November und dem 31. März, die Strecken sind durch Schilder markiert. Ohne Winterreifen in die weiße Pracht nach Tschechien zu fahren, ist also nicht anzuraten.
Quelle: Continental
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