Die Sicherheit, besonders bei Nässe, Matsch und Schnee, hängt vom Profil des Reifens ab, insbesondere von der Profiltiefe. Pkw-Neureifen verfügen über ca. 9 mm Profiltiefe. Gesetzlich vorgeschrieben (§ 36 StVO) ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm. Ob diese Minimalgröße erreicht ist, kann man an einem Abnutzungsindikator (Stege in den Profilrillen) ablesen. Wo diese Stege sich befinden, ist mit dem Kürzel TWI gekennzeichnet. Sind diese Stege deutlich sichtbar und auf einer Höhe mit dem Restprofil, ist das Mindestmaß von 1,6 mm erreicht. Experten empfehlen den Austausch von Pkw-Sommerreifen bei einer Restprofiltiefe von 2 mm, Breitreifen sollten 3 mm nicht unterschreiten und Winterreifen verlieren ihre Wirkung bereits bei einem Restprofil von 4 mm. Ein Autofahrer, der seine Reifen bis zur zugelassenen Verschleißgrenze abfährt, handelt zwar nicht gesetzeswidrig, riskiert aber seinen Versicherungsschutz.
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