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Bezeichnung für Motorradreifen nach EU-Regelung ECE R 75

Bezeichnung für Motorradreifen nach EU-Regelung ECE R 75

Die Europäische Union hat auch Auswirkung auf Motorradreifen-Bezeichnungen. Es wurde eine Norm beschlossen, die Änderungen in der Reifengrößenbezeichnung bringt. Völlig umdenken müssen Motorradfahrer, der Handel bzw. Prüfstellen aber nicht. Denn gleichartige Bezeichnungen sind bereits bei Reifen bis zum Geschwindigkeitsbereich H bekannt. Die Bezeichnungsveränderung betrifft vor allem V-, VB-, VR- und ZR-Reifen. Der wesentliche Unterschied zwischen der bisherigen und der neuen Bezeichnung ist die Einführung der Betriebskennung (Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol) sowie des neuen Geschwindigkeitssymbols W (= 270 km/h) bei ZR-Reifen. Das Geschwindigkeitssymbol V (bisher V = über 210 km/h) wurde neu definiert als V = 240 km/h. Entspricht ein Reifen mit Geschwindigkeitskennung V der Geschwindigkeit von 240 km/h so entfällt der Geschwindigkeitskennbuchstabe innerhalb der Reifengröße und es wird die Betriebskennung (Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol) nach der Reifengrößenbezeichnung angeführt (z. B. 69 V). Bei ZR-Reifen mit der Geschwindigkeit 270 km/h bleibt die Reifenbezeichnung unverändert und es wird die Betriebskennung der Reifenbezeichnung angeführt (z. B. 69 W). Ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit eines Reifens bei V/VB/VR über 240 km/h bzw. bei ZR über 270 km/h bleibt die bisherige Bezeichnung unverändert und Betriebskennung (Tragfähigkeitskennzahl/ Geschwindigkeitssymbol) wird hinzugefügt. Hierbei wird die Betriebskennung in Klammern gesetzt, um deutlich zu machen, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit über V = 240 km/h bzw. W = 270 km/h ist, z.B. (69 V), (69 W).