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Anhängerkupplung
Die Anhängerkupplung dient als Bindeglied zwischen Anhänger und Zugfahrzeug. Anhängerkupplungen sind fest mit den stabilen Trägern der Bodengruppe verbunden und unterliegen den Vorschriften der StVO und müssen im Kfz-Schein eingetragen sein. Nachträglich am Fahrzeug installierte Anhängerkupplungen müssen von einer anerkannten Prüfstelle abgenommen und in die Fahrzeugpapieren eingetragen werden.
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