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Häufig gestellte Fragen

Reifen ABC

Dimensionsbezeichnungen auf Reifen

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Dimensionsbezeichnungen auf Reifen
Generell darf ein Fahrzeug nur so bereift werden, wie es im Fahrzeugschein (bez. Zulassungsbescheinigung Teil I) angegeben ist. Da die Zulassungsbescheinigung Teil I (seit Oktober 2005) nur noch eine Reifendimension aufweist, sind die alternativen Bereifungsmöglichkeiten dem CoC Dokument (Certification of Conformity/EG Übereinstimmungsbescheinigung) zu entnehmen.

Die Dimensionsbezeichnung auf der Seitenwand des Reifens gibt dabei Auskunft über die wichtigsten Kennzahlen.

Es existieren bei dieser Vorschrift jedoch einige Ausnahmen. So gibt es (meist ältere) Kfz, für die Reifen der Serie 82 vorgeschrieben sind. Da diese jedoch laut einer Verkehrsblattverlautbarung nahezu identische Reifenabmessungen wie die Serie 80 haben, dürfen beiden Reifentypen benutzt werden. Eine Änderung oder Ergänzung im Fahrzeugschein ist dazu nicht notwendig, solange Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitsindex den Angaben in den Papieren entsprechen oder höherwertiger sind.

Diese Erlaubnis gilt auch für den umgekehrten Fall – Reifen der Serie 82 können anstelle der 80er-Reifen eingesetzt werden. Das legte das Bundesministerium für Verkehr im Jahr 1990 im § 36 StVZO (Anhang 9) fest.