ECE-Prüfzeichen
§ 36 StVZO schreibt unter Punkt 4 (Reifenbezeichnung) Folgendes vor:
Reifen an Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h müssen mit Kennzeichnungen wie Reifengröße, Reifenbauart, Tragfähigkeit, Geschwindigkeitskategorie und Herstellungsdatum (bzw. Reifenerneuerungsdatum) versehen sein. Außerdem ist seit 1998 die ECE-Kennzeichnung vorgeschrieben.
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