Fabrikatsbindung bedeutet, dass der Fahrzeughersteller für ein Fahrzeugmodell nur bestimmte Reifenfabrikate zulässt. Besonders sehr schnelle Fahrzeuge benötigen W- oder ZR- Reifen. Reifenfabrikate und Reifentypen, die vom Hersteller zugelassen sind, werden im Kfz-Schein angegeben oder bei späterer Umrüstung im Rädergutachten genannt (siehe auch ABE). Seit Anfang 2000 ist die Reifenfabrikatsbindung für Pkw-Reifen aufgehoben. Unabhängig vom Eintrag in den Unterlagen ist jedes Reifenfabrikat zulässig. Ausnahme: reine ZR-Reifen, für sie sind die Freigabe des Herstellers und ein Eintrag in den Unterlagen notwendig.
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