Der Gesetzgeber schreibt vor, dass sämtliche Autos zwei voneinander unabhängige Bremsanlagen haben müssen. Die zweite dieser Anlagen ist die so genannte Feststellbremse (Handbremse), die als Notbremse dienen soll, aber nicht allzu wirksam ist. Man betätigt sie durch Ziehen an einem Hebel oder Treten auf ein zusätzliches Pedal. Sie wirkt nur auf das hintere Räderpaar. Die Feststellbremse besteht im Allgemeinen aus einem einfachen Seilzugsystem, das mechanisch vom Hebel direkt zu den Bremsbacken einwirkt. Falls die Hauptbremse versagt, was glücklicherweise wegen der Zweikreisbremsanlage kaum vorkommt, könnte man als letztes Mittel die Feststellbremse anwenden. Nur hier ist äußerste Vorsicht angesagt, da durch ein Überbremsen der Hinterräder das Fahrzeug sehr leicht ins Schleudern geraten kann.
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