Die Kraftfahrzeugversicherer haben in Deutschland alle Kraftfahrzeuge in bestimmte Typklassen eingeteilt, die die Höhe der Versicherungsprämien klassifizieren. Es gibt drei verschiedene Kaskoklassen. Die Haftpflicht (HP) ist dabei für die Zulassung eines Fahrzeuges zwingend vorgeschrieben. Dazu kommen Teilkasko (TK) oder Vollkasko (VK), die der Versicherungsnehmer bei der Zulassung eines Autos freiwillig abschließen kann. Die Kaskostufen bei der Haftpflicht reichen von 10 bis 25, bei Teil- und Vollkasko von 10 bis 40. Für die Ermittlung bei der Einstufung von Kaskoklassen ziehen die Versicherer unterschiedliche Größen heran. Der wichtigste Faktor ist dabei der Aufwand, der zur Wiederherstellung nach einem Unfall erforderlich ist. Dazu kommt das Schadenrisiko (Vielfahrer, junge Fahrer) oder nicht zuletzt die Diebstahlhäufigkeit.
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