Anbauteile die durch eine ABE nicht abgedeckt sind, unterliegen der Prüfungspflicht durch die Prüfstelle. Erst nach vergabe einer Freigabe dürfen Anbauteile (Zubehörteile) am Fahrzeug montiert werden. Danach muss beim TÜV und der Zulassungsstelle eine Eintragung in den Fahrzeugunterlagen erfolgen.
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