'Die gesetzlichen Regelungen sind in § 36 StVZO sowie der Richtlinie für eine einheitliche Reifenkennzeichnung festgelegt.
Dort heißt es, Reifen, müssen außer der Fabrik- oder Handelsmarke folgende Aufschriften tragen:
Reifennennbreite, Nennquerschnittsverhältnis, Reifenbauart, Felgennenndurchmesser, Tragfähigkeitskennzahlen und Symbole der Geschwindigkeitskategorie und Herstellungsdatum.
Beispiel 225/60 R 15 96 W:
225 - Breite des Reifens in mm
60 - Verhältnis Höhe zu Breite des Reifens in %
R - Kennzeichnung der Bauart (radial)
15 - Felgendurchmesser in Zoll
96 - Kennzahl für die Tragfähigkeit des Reifens
W - Kennzeichnung für die Geschwindigkeitsklasse (W = 270 km/h)
Die Fertigungswoche und das -jahr, und damit das Alter des Reifens, ist aus der Beschriftung DOT ersichtlich.
Winter- und Ganzjahresreifen sind zusätzlich noch durch die Bezeichnung 'M+S' gekennzeichnet.'
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