Seit 2009 dürfen nur noch Reifen verkauft werden, die auf der Reifenflanke ein S tragen. Diese Kennzeichnung steht für 'Sound' und bezeichnet Reifen mit geringen Abrollgeräuschen. Es gibt jedoch eine Übergangsregelung, die es Händlern gestattet, auch nach dem Stichtag erster Oktober 2009 Reifen ohne 'S'-Aufdruck zu verkaufen. Voraussetzung dafür ist jedoch ein entsprechendes Zertifikat einer Typgenehmigungsbehörde, das belegt, dass der Reifen auch ohne explizite Kennzeichnung die Geräuschvorschriften erfüllt.
Die Regelung vorerst nur für Reifen mit einer Breite von 185 mm. Für Autoreifen mit einer Breite von 185 mm bis 205 mm greift das Verkaufsverbot erst ab dem 01.10.2010 und für Breitreifen ab 215 mm ab 01.10.2011.
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