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Häufig gestellte Fragen

Reifen ABC

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Reifengrößen und Felgen, welche nicht in den Fahrzeugunterlagen eingetragen sind, dürfen nur nach der Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung verwendet werden. Diese wird, nach einer technischen Prüfung, vom Fahrzeug- bzw. Reifenhersteller, oder einem Sachverständigen ausgestellt, und erlaubt damit den Anbau der Reifen und Felgen.