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EU Reifenlabel - EU-Kommission gab Startschuss zur Messung

23/12/11

In weniger als elf Monaten, am 01. November 2012, wird das EU Reifenlabel eingeführt. Vor einigen Tagen gab die EU-Kommission weitere Details zu den Methoden bekannt, mit denen die Werte für das Label ermittelt werden müssen. Sie betreffen das Klassifizieren von Pkw-, leichte Lkw- und Lkw-Reifen beim Nassbremsen, das Messen des Rollwiderstands sowie die internationale Abstimmung der Prüfstände, um vergleichbare Ergebnisse erzielen zu können.
Der Zeitplan für die Einführung des EU Reifenlabels steht. Am 30. November 2011 traten mit der Verordnung 1235/2011 der EU-Kommission die letzten Vorgaben in Kraft, an die sich die Reifenhersteller beim Ermitteln der Werte für das Label halten müssen.
Folgende Eckdaten gelten für das Jahr 2012:
•Frühestens ab dem 30. Mai 2012 darf ein Reifenhersteller seine Reifen mit Labeln versehen.
•Bis zum 01. Juli 2012 müssen die Reifenhersteller für jeden Reifen, den sie ab diesem Stichtag produzieren, die Label-Werte ermittelt haben. Auf Anfrage der EU-Kommission haben diese Werte verfügbar zu sein.
•Spätestens zum 30. Oktober 2012 müssen die Reifenhersteller dem Reifenhandel das erforderliche Informations-Material zur Verfügung stellen. Das heißt: Jeder Reifen, der seit dem 01. Juli 2012 gefertigt wurde, muss entweder einen Aufkleber auf der Lauffläche tragen oder mit einem gedruckten Info-Flyer ausgeliefert werden.
•Ab dem 01. November 2012 muss der Reifenhandel in seinen Verkaufsstellen seine Kunden über die Inhalte des Labels informieren. Das heißt: Reifen, die seit dem 01. Juli 2012 produziert wurden, müssen entweder mit einem aufgeklebten Label versehen sein, oder mit einem gedruckten Info-Flyer.
•Im Verkaufsgespräch hat der Händler seinen Kunden auf die Label-Werte der empfohlenen Reifen hinzuweisen.
•Nach dem Reifenkauf muss der Reifenhändler dem Kunden die Label-Daten des bzw. der gekauften Reifen zur Verfügung stellen. Dazu kann er die Daten auf die Rechnung drucken oder dem Kunden den Info-Flyer des Herstellers mitgeben.
•Zudem muss jeder Reifensteller ab dem 01. November 2012 in seiner Produktwerbung (Print, Online, TV- und Radio-Spot) auf die Label-Werte des beworbenen Reifens hinweisen.

Messung des Reifen-Rollwiderstandes auf einem Prüfstand.
Die Label-Werte seiner Reifen in den drei Kategorien Rollwiderstand, Nassgriff und Geräusch-Emission ermittelt jeder Reifenhersteller selbst. Damit es zu keinen Verzerrungen kommt, war es notwendig, die Messverfahren bis ins kleinste Detail vorzuschreiben. Zudem mussten die Prüfstände zur Ermittlung des Rollwiderstandsbeiwertes der Reifen international aufeinander abgestimmt werden. Nur dann sind die ermittelten Werte vergleichbar und überprüfbar. Dazu wurden so genannte Referenzlabore ausgewählt, die ihre Prüfstände miteinander abgeglichen haben. Es gibt drei externe Referenzlabore: der TÜV in Deutschland, die IDIADA in Spanien und die ÜTAG in Frankreich. Zudem gelten auch die Prüfstände führender Reifenhersteller wie Pirelli als Referenzlabore.
Jene Reifenhersteller, die nicht als Referenzlabore gelten, wählen sich ein Referenzlabor aus. Daraufhin vergleichen sie die Messergebnisse, die ihr Prüfstand für einen bestimmten Vergleichsreifen ermittelt, mit jenen Ergebnissen, die das Referenzlabor für diesen Reifen ermittelt. Anhand der Differenz weiß der Reifenhersteller dann, wie viel Prozent er auf die Messergebnisse seines Prüfstandes aufschlagen oder von ihnen abziehen muss.
Ähnlich komplex sind die Mess- und Vergleichsverfahren zur Ermittlung des Nassgriffs und der Geräuschentwicklung des Reifens. Denn die Beschaffenheit der Fahrbahnoberfläche einer Messstrecke beeinflusst die Ergebnisse genauso wie die äußeren Temperaturen zum Zeitpunkt der Messung. Mit komplexen mathematischen Formeln werden die jeweiligen Unterschiede erfasst und ausgeglichen.
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