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Fahren mit Baumarkt-Anhängern

04/04/12

Der Transport mit einem kleinen Baumarkt-Anhänger erscheint harmlos, kann aber für ungeübte Autofahrer sehr gefährlich werden. Wie ein ADAC Test zeigt, können bereits geringfügige Überladungen ein Gespann komplett ins Schleudern bringen – und ESP-Systeme überfordert sein. Wer Anhänger nutzt, sollte beachten, dass sich das Fahrverhalten ändern kann, vor allem bei Überladung. Sie kommen dann leichter ins Schleudern. Der Bremsweg ist wesentlich länger.

Gerade wenn die Lasten schlecht verteilt sind, gerät das Fahrzeug leicht aus der Spur. Beim ADAC Test mit einer relativ leichten Überladung von 30 Kilogramm schwenkte der Anhänger so stark aus, dass er mit dem Heck des Autos kollidierte. Das Stabilitätsprogramm ESP konnte die Situation nicht mehr kontrollieren – und dies bereits bei einer Fahrgeschwindigkeit von 80 km//h.
Der Bremsweg verlängerte sich allein durch die Überladung um zwei Meter.

Laut ADAC spielt auch die Stützlast des Hängers eine wesentliche Rolle. Die lässt sich beispielsweise mit einer Personenwaage überprüfen, da die maximale Stützlast meist bei höchstens 100 kg liegt. Vor allem wenn der Anhänger im hinteren Bereich zu schwer beladen ist und die Hinterachse des Zugfahrzeugs entlastet wird, verändert sich die Fahrzeugbalance und damit das Fahrverhalten des ganzen Gespanns. Auch das ESP wirkt dann nicht mehr so effektiv.

Selbst bei einem korrekt beladenen Annhänger verändert sich das Fahrverhalten. Muss der Fahrer plötzlich ausweichen, kann der Anhänger aus der Spur geraten und nach außen driften. Umsichtiges Fahren ist dringend notwendig.

Autofahrer sollten darauf achten, dass zum einen die Ladung zuverlässig gesichert ist, zum anderen aber auch das Gesamtgewicht und die Gewichtsverteilung den Vorgaben entsprechen. Wie viel Beladung zulässig ist, steht in der Bedienungsanleitung, den Fahrzeugpapieren und auf den Typenschildern, die am Anhänger sichtbar angebracht sind.

Auch teuer kann es werden: Wer die zulässige Beladung im Anhänger um mehr als 30 Prozent überschreitet, muss mit einem Bußgeld von mindestens 235 Euro und drei Punkten in Flensburg rechnen. Bei Anhängern unter zwei Tonnen zulässiges Gesamtgewicht wird eine Überladung bis fünf Prozent toleriert; bei schweren Anhängern kostet das bereits 30 Euro Bußgeld.
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