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EU REIFENLABEL: 50.000 EURO STRAFE FÜR SCHUMMLER

07/11/12

Nach jahrelangen Vorbereitungen ist es soweit: An jedem neuen Pkw- und Llkw-Reifen, der ab dem 01. Juli 2012 produziert wurde und im Ersatzmarkt angeboten wird, muss ein EU Reifenlabel befestigt sein. Die Angaben auf dem Label sollen es Konsumenten ermöglichen, die angebotenen Reifen in drei Kategorien (Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung, externes Fahrgeräusch) miteinander zu vergleichen.
Verantwortlich für die Angaben auf dem Label sind die Reifenhersteller. Logisch: Gute Werte auf dem neuen Zertifikat fördern die Kaufbereitschaft eines Endverbrauchers, weniger gute dämpfen sie. Vor diesem Hintergrund könnte der eine oder andere Hersteller versucht sein, mit falschen Informationen die Wettbewerbsfähigkeit seiner Produkte zu steigern.
Um einem derartigen Missbrauch vorzubeugen, wollen Bund und Länder die Angaben auf dem Reifenlabel kontrollieren. „Dazu wird derzeit auf Bundesebene in Abstimmung mit den Ländern ein Konzept zur Marktüberwachung erarbeitet“, erklärt die Sprecherin des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie auf Anfrage von PADDOCK NEWS/eJournal. Wie intensiv die Prüfungen erfolgen werden, bleibt allerdings offen. „Eine konkrete Festlegung der Kontrollhäufigkeit ist vorerst nicht vorgesehen.“
Bekannt sind hingegen die Kosten für eine Laborprüfung der Reifen. Sie liegen je nach Anbieter zwischen 3.000 und 5.000 Euro pro Satz. Sollten sich bei einer Kontrolle die Angaben auf dem Label als falsch erweisen, muss der Reifenhersteller nicht nur die Prüfkosten übernehmen. „Darüber hinaus kann die zuständige Kreisverwaltungsbehörde den Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro ahnden“, heißt es aus dem bayerischen Verkehrsministerium. Dazu sei allerdings noch eine Anpassung des Bundesrechts erforderlich.
Dass die staatlichen Behörden nicht pünktlich zum 1. November 2012 mit einer kontinuierlichen Marktüberwachung beginnen, stößt bei der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH), Berlin, auf Kritik. Dazu Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: „Die Einführung des Reifenlabels schafft die notwendige Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher, die erforderlich ist, um sich beim Reifenkauf insbesondere über die Möglichkeiten zur Reduzierung des Spritverbrauchs zu informieren. Umso unverständlicher ist die Weigerung vieler Bundesländer, die korrekte Umsetzung zu überwachen.“ Einzig das Bundesland Thüringen habe nach Inkrafttreten der freiwilligen Kennzeichnung am 1. Juni 2012 erste Kontrollen durchgeführt. Auf Grund der unbefriedigenden Situation will die DUH nun mit Hilfe eigener Stichproben eine korrekte Reifenkennzeichnung im Handel durchsetzen, so lange es keine wirksamen amtlichen Kontrollen gibt.
Da einige Aussagen der DUH Fragen aufwerfen, hakte PADDOCK NEWS/eJournal im bayerischen Verkehrsministerium und bei der Deutschen Umwelthilfe nach:
Können sich Bundesländer weigern, die Umsetzung zu überwachen?
„Jedes Bundesland muss für sich die Vollzugszuständigkeit zum Reifenlabel gesetzlich verankern. Aber kein Bundesland kann sich weigern, die Marktüberwachung durchzuführen“, erklärt die Sprecherin des bayerischen Verkehrsministeriums. Nachdem PADDOCK NEWS/eJournal sie mit diesem Hinweis konfrontiert hat, entgegnet Annette Grass, Projektmanagerin Verkehr und Luftreinhaltung, DUH Berlin: „Wir wollen mit unserer Aussage – vielleicht etwas provokant – hervorheben, dass sich bislang kein Bundesland außer Thüringen darauf vorbereitet hat, ab dem 1. November 2012 Kontrollen durchzuführen.“
Hat Thüringen Reifen hinsichtlich der Angaben auf dem Label bei einem Prüfinstitut kontrollieren lassen?
„Nein“, sagt Annette Grass. „In Thüringen wurde die erste Stufe der Kontrolle umgesetzt. Das heißt, in Reifenhandlungen wurde kontrolliert, ob die Label an Reifen hingen und Kunden über das Label informiert wurden.“ Allerdings: Reifenhersteller und Händler waren vor dem 1. November 2012 nicht verpflichtet, Neureifen mit dem Reifenlabel zu versehen bzw. Reifen mit dem Label in den Geschäftsräumen auszustellen.
Wird die DUH Prüflabore beauftragen, Reifen hinsichtlich der Angaben auf ihren Labeln zu prüfen?
Anette Grass: „Wir verfügen nicht über das technische Know-how, einen Reifen anhand seiner Labelwerte als Prüfkandidaten zu bestimmen. Wir werden vielmehr in den Verkaufsstellen prüfen, ob die Kunden die erforderlichen Informationen über das Label erhalten. Sollten wir aber Hinweise aus der Industrie bekommen, dass Reifen kontrolliert werden müssten, werden wir auch Prüfungen in Auftrag geben.“
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