Ein Auto darf nur mit den Reifengrößen gefahren werden, die im Fahrzeugschein eingetragen sind, beispielsweise 165/70 14. Diese Bezeichnung ist in den meisten Fällen nach dem selben Schema aufgebaut: Zunächst wird die Breite des Reifens in Millimeter angegeben, hier 165 mm. Die nachfolgende 70 ist keine Maßangabe, sondern ein Prozentwert. Er gibt die Relation zwischen Reifenbreite und Flankenhöhe an. Es muss also gerechnet werden: 70 Prozent von 165 mm sind 115,5 mm. Auch ein Hinweis auf die notwendige Felgengröße ist zu finden - die letzte Zahl weist dies in der Maßeinheit Zoll aus.
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