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Gesetze und Verordnungen rund um Reifen

Nicht jeder Reifen darf auf jedem Fahrzeug gefahren werden und ab dem unterschreiten einer bestimmten Mindestprofiltiefe kann es nicht nur gefährlich, sondern auch teuer werden. Es gibt zahlreiche Gesetze und Verordnungen, die rund um das Thema Reifen beachtet werden sollten.

Informieren Sie sich jetzt rund um Reifen Gesetze und Verordnungen:

Reifenfreigabe

Wenn es darum geht, welcher Reifen für ein Auto oder ein Motorrad erlaubt ist, hilft in der Regel der Blick in die Fahrzeugpapiere. Die dort eingetragenen Reifenfreigaben sind jedoch nicht alleingültig. Oft sind auch andere Größen erlaubt. Umrüstungen müssen allerdings eingetragen werden, sonst sind Zulassung und Versicherungsschutz weg. Viele Reifenhersteller bieten auf ihren Internetseiten die Möglichkeit, eine solche Reifenfreigabe nach Angabe folgender Informationen zu beantragen:

  • Fahrzeughersteller und -modell
  • Fahrzeugtyp
  • Höchstgeschwindigkeit
  • Serienbereifung
  • zulässige Achslasten
  • gewünschte(s) Reifengröße/-profil
  • Felgengröße

Bei Motorrädern galt lange Zeit sogar eine Herstellerbindung. Die gibt es nicht mehr, aber die Reifenfreigabe bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung ist in jedem Fall notwendig und stets mitzuführen.

EU Reifenlabel

Wie bei vielen anderen Produkten gibt es auch für Reifen einige EU-Richtlinien. So müssen die Hersteller alle ab dem 1. November 2012 produzierten Reifen mit dem EU Reifenlabel kennzeichnen. Diese 2009 beschlossene Verordnung betrifft Autos und Nutzfahrzeuge. Die Größe des Labels ist mit 75 × 110 mm ebenso genormt wie die darauf ausgewiesenen Messwerte: Rollwiderstand, die Nasshaftung und externe Abrollgeräusche. Die EU möchte mit dieser Maßnahme vor allem etwas zum Umweltschutz und zur Sicherheit auf den Straßen beitragen. Dafür ist es aber wichtig, dass die Kunden beim Reifenkauf auf das EU-Reifenlabel achten und Produkte auswerten, die diesbezüglich gut abschneiden.

EU Reifenlabel

EU Reifenlabel: E C 71

Rollwiderstand

Der Rollwiderstand eines Reifens hat einen unmittelbaren Einfluss auf den Spritverbrauch des Fahrzeugs. Auf dem EU-Reifenlabel wird er in Bewertungsklassen angegeben, wobei A für den geringsten und G für den höchsten Rollwiderstand steht (Klasse D wird nicht vergeben). Die EU-Kommission schätzt, dass ein Reifen der Effizienzklasse G bis zu sieben Prozent mehr Sprit verbraucht als einer der Klasse A.

Nasshaftung

Auch die Nasshaftung wird auf dem EU Reifenlabel in Form von Bewertungsklassen angegeben. Die Klassen D und G gibt es allerdings nicht. Die Einstufung der Nasshaftung bezieht sich auf den Bremsweg im Vergleich zu einem Referenzreifen. Bei einem Klasse-A-Reifen ist der Bremsweg um viele Meter kürzer als bei einem Reifen der Nasshaftungsklasse F - das kann im Ernstfall Leben retten.

Geräuschentwicklung

Bei der Geräuschemission verhält es sich etwas anders - hier werden keine Buchstaben für Effizienzklassen verwendet, sondern der absolute Wert in Dezibel sowie ein Schallwellen-Symbol, das die Abrollgeräusche in drei Klassen kategorisiert. Hat das Symbol einen dunklen Streifen, unterschreiten die Geräusche des Reifens den ab 2016 gültigen EU-Grenzwertes um mehr als 3 dB. Bei zwei Streifen wird dieser Wert unterschritten oder zumindest eingehalten und drei Streifen stehen für die Einhaltung des bis 2016 gültigen EU-Grenzwertes.

Letztendlich muss jeder Kunde selbst entscheiden, wie wichtig ihm die Werte des EU-Reifenlabels sind. Auf ReifenDirekt.at finden Sie bei jedem Reifen zusätzlich den DEX. Dabei handelt es sich um den "Delticom Effizienz Index", der auf 40.000 Kundenabstimmungen in 15 Ländern basiert und die Kundenpräferenzen zu den einzelnen EU-Label Klassen gewichtet - ein guter Anhaltspunkt beim Reifenkauf.

Ersatzrad Pflicht

Viele Autofahrer stellen sich die Frage, ob ein Ersatzrad Pflicht ist. Die Frage beantwortet sich eigentlich von selbst, denn viele Autohersteller statten ihre Neuwagen inzwischen nur noch mit Reparatursets und gar nicht mehr mit einem Ersatzrad aus. Das würden sie sicherlich tun, wenn es Pflicht wäre. Und in der Tat: In Deutschland schreibt kein Gesetz das Mitführen eines Ersatzrades oder eines Reifenreparatursets vor. Allerdings sollte es im eigenen Interesse eines jeden Autofahrers sein, bei einer Reifenpanne eine Lösung parat zu haben. Übrigens: Anders als bei einem Reserverad muss man nach der Verwendung eines Reparatursets umgehend die nächste Werkstatt aufsuchen.

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