Die grundsätzliche Empfehlung – auch hierzulande - lautet, über den Sommer hinweg keine Winterreifen zu fahren. Das hängt mit dem Reifenprofil und vor allem mit der Gummimischung zusammen. Sommerreifen sind wesentlich härter, sodass sie besser mit hohen Außentemperaturen umgehen können. Eine Alternative sind Ganzjahresreifen – zumindest in klimatisch eher gemäßigteren Zonen.
Lesen Sie nachfolgend, was Sie bei Ihrer Urlaubsfahrt nach Italien vom 16. Mai bis 14. Oktober bezüglich Ihrer Bereifung beachten sollten.
Laut ADAC kam es in der jüngsten Vergangenheit zu widersprüchlichen Meldungen, die für Verunsicherung bei Italien-Reisenden gesorgt haben. Zuverlässig sind die Angaben, dass die Sommerzeit für den Straßenverkehr in Italien im Zeitraum vom 16. Mai bis 14. Oktober Gültigkeit hat. Kalendarisch beginnt er jedoch erst am 21. Juni.
Seit dem Jahr 2014 hat das italienische Transportministerium festgelegt, dass Winterreifen in dem genannten Zeitraum unter einer wesentlichen Bedingung erlaubt sind: Der Geschwindigkeitsindex Ihrer Bereifung muss mindestens identisch mit den Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 sein. Höher ist okay, liegt er niedriger, dann greift das Winterreifenverbot für den Sommer in Italien.
Alle für Ihre Reifen relevanten Informationen finden Sie auf der Reifenflanke. Auch als Speedindex bezeichnet, ist er ganz rechts zusammen mit dem Lastindex angegeben. Es handelt sich um ein oder zwei Buchstaben in Kombination, was von der maximal erlaubten Höchstgeschwindigkeit der Autoreifen abhängt. Hier einige gängige Beispiele:
Viele der aktuellen Speedindexes sind ausschließlich für Sommerreifen mit weitaus höheren Geschwindigkeiten von Bedeutung.
Für den in Italien wichtigen Vergleich benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 1. Unter der Ziffer 15 finden Sie die entsprechende Angabe. Liegt diese mit T (190 km/h) niedriger als in der Zulassungsbescheinigung (beispielsweise H = 210 km/h), dann greift das Verbot der Winterreifen und Ganzjahresreifen in dem beliebten Urlaubsland.
Grundsätzlich gilt übrigens für alle Reifenarten, dass Sie diese nicht nutzen dürfen, wenn der Geschwindigkeitsindex auf der Reifenflanke die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 angegebene Höchstgeschwindigkeit unterschreitet.
Haben Sie Ihr Kfz mit Ganzjahresreifen bestückt, dann gilt in Italien dieselbe Regelung wie für Winterreifen. Beide Reifenarten beziehen sich auf Kraftfahrzeuge und Anhänger – Motorräder sind von der italienischen Sommerregelung nicht betroffen.
Sie erkennen die Bereifungsart anhand zweier Informationen, die sich auf der Reifenflanke befinden:
Das Alpine-Symbol löst die M+S-Kennzeichnung sukzessive bis zum Jahr 2024 ab und bietet Ihnen aus rechtlicher Sicht ein hohes Maß an Sicherheit. Es befindet sich auf allen Winterreifen und Allwetterreifen, die seit Anfang 2019 produziert worden sind.
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